Vitrinen-Exemplar
der Weberei-Zunftordnung
Zunftordnung Carl Friedrichs, Großherzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach etc. (1783-1855), für die Damast-, Barchent-, Zeug- und Köper-Weber im Zunftbezirke Remda (Stadtremda, Sachsen-Weimar). Gegeben Weimar 19. September 1845. Handschrift auf Papier. Kl.-2°. 6 unnum. Bll., das letzte weiß. Mit

eigenhändiger Unterschrift Carl Friedrichs
und hs. Gegenzeichnung von Gersdorffs sowie Papier-Siegel. Rote Hldr.-Mappe d. Zt. m. goldgepr. großhzgl. Supralibros a. d. Vorderdeckel und beidseits goldgepr. Randbordüre nebst Eckfleurons, mit schwarz-goldener Kordel geheftet und gesiegelt.
Detaillierte Zunftordnung in Ausführung des Zunftgesetzes mit den Abschnitten Allgemeine Bestimmungen – Von den Lehrlingen – Von den Gesellen – Von den Zunftmeistern – Von den obrigkeitlichen Abgeordneten, den Zunftvorstehern, den Zunftversammlungen und der Zunftkasse in 22 sog. Sätzen das Zunftgesetz erläuternd und ergänzend, insbesondere die Meisterstücke, Prüfungsgebühren und den Verkauf betreffend.

„ Urkundlich haben Wir gegenwärtige Zunftordnung – unter dem ausdrücklichen Vorbehalte für Uns und Unsere Regierungsnachfolger, dieselbe zu mehren, oder zu mindern, oder auch völlig wieder aufzugeben – Höchsteigenhändig vollzogen und Unser Großherzogliches Staatssiegel beifügen lassen. “
Stehkanten leicht bestoßen, obere Ecke des Vorderdeckels übersehbar gebrochen, Innenspiegel an den Rändern verfärbt, sonst von schöner Frische.
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